Sperrgut

Bei einigen Süßwaren berechnen wir einen Sperrgutzuschlag, da diese Süßwarenverpackung über die übliche Verpackungsgröße hinausgeht. Diese Artikel sind mit einem Sonderzeichen () markiert. Der Sperrgutzuschlag wird direkt am Artikel mit aufgeführt. Der Sperrgutzuschlag wird immer nur einmalig pro Artikel hinzugefügt, auch wenn mehrere Artikel von ein und der selben Sorte bestellt wird. Der Sperrgutzuschlag variiert zwischen 1,50 Euro und 3,00 Euro.